
Honorar
Transparenz und Fairness sind mir besonders wichtig.
Bereits im Erstgespräch nehme ich mir Zeit, um Ihre Situation zu erfassen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Dabei informiere ich Sie auch über die zu erwartenden Kosten.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich gerne die Deckungsanfrage und die direkte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Mein Ziel ist es, dass Sie jederzeit den Überblick behalten und keine Überraschungen erleben – klar, fair und nachvollziehbar.
Die Abrechnung erfolgt – je nach Art und Umfang des Mandats – auf drei mögliche Weisen:
Stundensatz
Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich für Ihren Fall aufgewendeten Zeit. So zahlen Sie nur für die konkrete Arbeitsleistung.
Pauschalvereinbarung
Für bestimmte Leistungen wird im Vorhinein ein fixer Betrag vereinbart. Dadurch haben Sie volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.
RATG/AHK
In manchen Fällen erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK). Hier richtet sich das Honorar nach dem Streit- oder Bemessungswert und den erbrachten Leistungen.